Die Kostenübernahme für eine Behandlung in meiner Praxis kann auf den folgenden Wegen erfolgen:
Gesetzlich Versicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Eine ärztliche Überweisung ist nicht notwendig.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Für die private Krankenversicherung ist die Übernahme der Psychotherapie nicht einheitlich geregelt. Bei einer ausreichenden Indikation (wenn also ein Krankheitsbild festgestellt wird) werden die Kosten der Therapie in der Regel von der jeweiligen privaten Krankenversicherung sowie Beihilfestelle übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Je nach Versicherungskonditionen kann der Umfang der Therapie (z.B. Stundenzahl) variieren. Deshalb macht es Sinn, sich im Vorfeld bei der Versicherung zu erkunden.
Selbstzahler
Die Kosten einer Psychotherapie können natürlich auch selbst übernommen werden. In diesem Fall richten sich die Kosten ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie müssen sich um keine Formalitäten kümmern.
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